Beratungsbesuche – Sicherheit rundum das Thema Pflege
Als ich anfing, mich um die Pflege meines Vaters zu kümmern, waren wir alle mit der Situation ziemlich überfordert. Von der Anpassung des Wohnraums oder der Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln hatte ich zwar gehört. Doch wie genau waren diese zu beantragen und was kommt noch alles auf mich zu? Die Beratungsbesuche zu diesen und weiteren Themen haben mir sehr weiter geholfen. Mit der barrierefreien Dusche fällt meinem Vater der tägliche Gang ins Badezimmer wieder deutlich leichter. Und ich freue mich, mit ihm wieder schöne Spaziergänge durch die Natur unternehmen zu können – dem neuen Rollator sei Dank!
Was genau sind Beratungsbesuche?
Ein Beratungsbesuch ist grundsätzlich eine Leistung, bei der Pflegebedürftige und ihre Angehörige Hilfe in ihrer jeweiligen Pflegesituation erhalten. Durch das Gespräch mit einem fachkundigen Pflegedienstleister lassen sich viele Themen von der Beantragung des Pflegegeldes über notwendige Hilfsmittel bis zur Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zur Sprache bringen.
Gemäß § 37.3 SGB XI können Beratungsbesuche in regelmäßigen Abständen auch verpflichtend sein. Durch einen solchen Beratungseinsatz wird sichergestellt, dass die häusliche Pflege von Personen mit einem Pflegegrad bedarfsgerecht stattfindet. Wir von Pflegedienst Landfester führen diese Beratungsgespräche als servicestarker Pflegepartner durch und helfen Ihnen, die Qualität der Pflege zu Hause stetig zu verbessern.
Wie läuft der Beratungseinsatz genau ab?
Ob verpflichtend oder auf freiwilliger Basis, kommen Sie für einen geplanten Beratungsbesuch auf uns zu. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin und führen die Pflegeberatung in Ihrem Zuhause durch. Zunächst kommen wir mit Ihnen über Ihre aktuelle Situation ins Gespräch und finden heraus, wie gut Sie mit der häuslichen Pflege zurechtkommen.
Typische Themen, die bei einem Beratungsbesuch unserer Pflegeberatung zur Sprache kommen, sind:
- mögliche Hochstufung des Pflegegrades
- Beantragung neuer Pflegehilfsmittel
- praktische Tipps für Ihren Pflegealltag
- Beratung zu Pflegekursen und -schulungen
Natürlich läuft jedes Beratungsgespräch anders ab, stets an der individuellen Pflegesituation orientiert. Wir möchten Ihnen immer die Möglichkeit geben, bei einem Beratungsbesuch Ihre ganz persönlichen Themen anzusprechen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, das Beratungsgespräch nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Weitere Themenfelder für Beratungsbesuche
Die professionelle Pflegeberatung ist vielseitig und hängt wesentlich vom tatsächlichen Pflegebedarf und Ihrer Einstufung in einen Pflegegrad statt. Neben den oben genannten Themenfeldern sind deshalb nachfolgende Leistungen ebenfalls Teil vieler Beratungsbesuche:
- Beratung zur barrierefreien und altersgerechten Anpassung des Wohnraums
- Pflegeberatung rundum die erstmalige häusliche Pflege
- Abhaltung von individuellen, häuslichen Pflegeschulungen
- Informationen zu Ihren finanziellen und rechtlichen Ansprüchen
Beachten Sie, dass Sie als Pflegegeldempfänger nach § 37.3 SGB XI dazu verpflichtet sind, an einem regelmäßigen Beratungsgespräch teilzunehmen. Ansonsten droht ein Entfallen der finanziellen Leistungen, auf die Sie als Pflegebedürftiger mit Sicherheit dringend angewiesen sind. Auch zu diesem Thema informieren wir Sie bei einem Beratungsbesuch ausführlich.
Wichtige Information
für Pflegegrad 1
Auch wenn Sie kein Pflegegeld beziehen, haben Sie den Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 sind Sie gesetzlich nicht zu einem Beratungsbesuch verpflichtet. Dennoch haben Sie einmal im Jahr das Anrecht auf ein kostenloses Beratungsgespräch. Wir empfehlen Ihnen, diesen Anspruch auf einen Beratungsbesuch geltend zu machen. So können Sie frühzeitig Ihre Fragen stellen und sind bestens auf die Entwicklungen der nächsten Monate und Jahre vorbereitet.
Professionelle Beratungsbesuche durch Pflegedienst Landfester
Sie möchten ein Beratungsgespräch in Ahaus oder Heek im Kreis Borken in Anspruch nehmen? Mit Pflegedienst Landfester vertrauen Sie auf einen erfahrenen und servicestarken Partner, der individuelle Beratungsbesuche in Ihrem Zuhause durchführt.
Ob verpflichtend gemäß § 37.3 SGB XI oder auf freiwilliger Basis, durch uns werden Sie kompetent, offen und freundlich beraten. Unser Team freut sich darauf, Ihnen durch ein Beratungsgespräch den Pflegealltag ein wenig erleichtern zu können.